Abmahnung bekommen – was tun?
Abmahnung bekommen – was tun?
In den letzten Monaten und Wochen haben wieder viele Nutzer von Tauschbörsen wie Emule oder Bittorrent eine Abmahnung bekommen. Besonders die Kanzlei Rasch, die für das Musikschwergewicht Universal Music abmahnt, wurde mal wieder richtig aktiv und hat tausende von Abmahnungen verschickt. Die meisten, die eine solche Abmahnung erhalten, sind zunächst sehr geschockt und fragen sich, was sie nun tun sollen. Manche ziehen sich dann so in ihr Schneckenhäuschen zurück, dass sie gar nicht auf die Abmahnung reagieren. Das ist aber ein riesengroßer Fehler. Denn Leute, die nicht auf die Abmahnungen der Abmahnkanzleien reagieren, können damit rechnen, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Bei einem solchen Gerichtsverfahren werden dann in den meisten Fällen nochmal signifikant höhere Summen fällig, als sie in der Abmahnung als Vergleich gefordert wurden. Strafen um die 5000 Euro sind da keine Seltenheit und die zusätzlich Kosten für Anwalt und Verfahren müssen ja auch noch getragen werden. Gar nicht zu reagieren ist also keineswegs empfehlenswert.
Ein weiterer Fehler, den viele gerne machen, ist genau das zu tun, was in dem Schreiben der abmahnenden Kanzlei gefordert wird. Diese wollen, dass der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, die besagt, dass man im Falle eines weiteren Vergehens gegen ihren Mandanten, also zum Beispiel Universal Music im Falle der Kanzlei Rasch, eine noch deutlich höhere Summe zu bezahlen hat, als im Vergleich gefordert wird.
Auch die im Vergleich geforderte Summe sollte man nicht einfach so bezahlen. Gar nichts zu bezahlen ist aber auch nicht empfehlenswert, weil damit die Wahrscheinlichkeit eines Gerichtsverfahrens erheblich steigt.
Betroffene sollten sich einfach mit einem Anwalt in Verbindung setzen, der sich auf dieses juristische Fachgebiet, nämlich Urheberrecht und Medienrecht, spezialisiert hat. Viele dieser Anwälte bieten auch ein kostenloses Erstgespräch an und zeigen die bestehenden Möglichkeiten für den abgemahnten auf. Oftmals reicht es nämlich völlig aus, einen Teilbetrag der geforderten Summe zu bezahlen. Wichtig ist es, eine modifizierte Unterlassungserklärung vom Anwalt anfertigen zu lassen, um sich vor zukünftigem Schaden zu schützen.
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