Abmahnung erhalten: jetzt besteht Handlungsbedarf

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Abmahnung erhalten: jetzt besteht Handlungsbedarf

Zahlreiche Internetnutzer haben bereits unerfreulichen Kontakt mit einer Abmahnkanzlei gehabt, und es werden stetig mehr. Gründe für die Kanzleien, die User abzumahnen, gibt es viele. Unabhängig davon, ob es sich um eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf oder durch eine andere Kanzlei handelt – meist liegt dem Mahnschreiben ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz zugrunde.
Ein sehr weit verbreitetes Problem ist beispielsweise das Filesharing. Dabei werden auf Online Plattformen unter anderem Filme und Musikstücke zum kostenlosen Download angeboten. Dies ist natürlich nicht rechtens, schließlich würden die betreffenden Unternehmen und Künstler, die die Urheberrechte an den Dateien besitzen, die Werke sicher nicht aus freien Stücken kostenlos zur Verfügung stellen. Der Film- und Musikindustrie entsteht durch die illegale Verbreitung der Werke über das Internet ein hoher Schaden. Somit ist es an und für sich kein Wunder, wenn allzu aktive Nutzer von Tauschbörsen eines Tages eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier und Partner erhalten.
Dennoch sind auch die Praktiken der Anwaltskanzleien nicht immer ganz fair. Es werden oft viel zu hohe Schadensersatzforderungen gestellt, die bis in die Tausende reichen können. Dies steht oft in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Schaden, der der Musik- und Filmindustrie durch den betreffenden Internetnutzer entstanden ist. Hinzu kommt, dass auch das (natürlich sehr hoch angesetzte) Honorar des abmahnenden Anwalts vom Abgemahnten selbst bezahlt werden muss. Die beiliegende Unterlassungserklärung bindet die betreffende Person zusätzlich für Jahre und beinhaltet unschöne Folgen, falls nochmal ein derartiger Verstoß geschehen sollte.
Wenn man eine Filesharing Abmahnung erhalten hat, besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf. Das Mahnschreiben zu ignorieren wäre ein großer Fehler, der am Ende teuer werden würde. Aus Furcht vor den gegnerischen Anwälten aber brav alles zu unterschreiben und zu bezahlen, was verlangt wird, ist allerdings auch keine gute Idee. Man kann damit rechnen, dass man in diesem Fall auch nicht sonderlich gut davonkommen würde. Das Beste ist, sich selbst einen Anwalt zu nehmen, der die Abmahnung und die Unterlassungserklärung genau prüfen und am Ende wohl wesentlich günstigere „Konditionen“ aushandeln wird, als man ohne ihn gehabt hätte.

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