Die Abgeltungssteuer und das Privatdarlehen
Die Abgeltungssteuer und das Privatdarlehen
Wer möchte sich nicht gerne mal einen längst erträumten Wunsch erfüllen? Wohl jeder hat da so seine ganz bestimmten Vorstellungen, was man sich gerne einmal gönnen würde, wenn man eben ein bisschen Geld auf der hohen Kante hätte. Die Erfüllung eines Traumes kann man sich heute oft mit einem Kredit realisieren. Will man diesen zunächst aber dafür nutzen, dass er auch ein wenig Zinsen bringt, indem man das aufgenommene Geld zunächst einmal anlegt, dann muss man ein wenig aufpassen. Denn die Abgeltungssteuer für Erträge ist auch bei Privatdarlehen zu entrichten. Wer sich also eine Summe für einen Kredit aufnimmt und mit dieser quasi mehr Geld machen will, der muss einiges beachten. Und dazu zählt eben auch diese Steuer, die automatisch abgeführt wird. Der Begriff Abgeltungssteuer ist dabei eine alternative Ausdrucksweise für die Kapitalertragssteuer. Sie wurde eingerichtet, um auch eben die Kapitalerträge etwa bei einem Girokonto, einem Sparbuch oder einer anderen Einnahmequelle aus Zinsen auf ein Guthaben zu besteuern. Der Staat kassiert dabei 25 Prozent Abgeltungssteuer aus angelegten Privatdarlehen und zwar ganz so, dass der Verbraucher dieses Geld gar nicht erst in die Hände bekommt. Es wird direkt von der Bank oder der Sparkasse an das Finanzamt abgeführt.
Hierüber erhält man dann natürlich eine Bescheinigung. Jedoch kann man mit einem so genannten Freistellungsauftrag vorbeugen, dass das Geld nicht direkt an die Behörden abgeführt wird. Dazu aber wiederum bedarf es gewisser Voraussetzungen. Denn die Abgeltungssteuer auch bei einem angelegten Privatdarlehen bleibt einem erspart, wenn man als Single nicht mehr als 800 Euro an Einnahmen aus Zinsen hat und als Ehepaar das doppelte, also 1.600 Euro. Ist jedoch dieser Freistellungsauftrag nicht gestellt, dann geht die Abgeltungssteuer auch bei den kleinsten Summen direkt an das Finanzamt. Man kann diesen Betrag auch auf mehrere Banken oder Konten aufsplitten, jedoch ist die Summe an sich nicht änderbar. Wichtig ist: Immer erst den Freistellungsauftrag auch stellen. Beantragen kann man ein Privatdarlehen unter www.endlich-ein-kredit.de/darlehen.htm.





